Häufig gestellte Fragen zu den Regeln für Gäste in Sachsen-Anhalt

ein Erklärvideo

Nach Bekanntgabe der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung treten immer wieder Fragen auf, die wir an dieser Stelle aufbereitet haben:

  • Stadtrundgänge wurden als besondere Form der Führung explizit benannt. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht vorgeschrieben.
  • Bei privaten Feiern sind keine Anwesenheitslisten zu führen.
  • Bis zu 10 Personen oder Personengruppen aus zwei Hausständen dürfen an einem Tisch sitzen. Es muss nur gewährleistet sein, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Gästen an anderen Tischen gewährleistet wird.
  • Reisen aus touristischem Anlass sind für Gäste aus ganz Deutschland, aber auch für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien, Nordirland, Island sowie dem Fürstentum Liechtenstein möglich.
  • Eine autarke Versorgung wird bei der Beherbergung nicht mehr vorausgesetzt.
  • Im Bereich der touristischen Busreisen wird explizit auch auf die Möglichkeit der Durchführung von mehrtägigen Reisen, Rundreisen und Stadtrundfahrten verwiesen. Das Problem der Abstandsregelung von 1,5 Metern auch in Reisebussen konnte bisher leider noch nicht gelöst werden.

Der LTV hat ein Video zu Verhaltensweisen für einen sicheren Urlaub in Sachsen-Anhalt erstellt, das unter folgendem Link abrufbar ist:

https://youtu.be/xUQ_RX5E-PE