Infektionsschutzgesetz
Informationen aus dem DTV
Beigefügt finden Sie das im Bundesrat beschlossene Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Aus tourismuspolitischer Sicht besonders wichtig ist die "Länderöffnungsklausel":
Nach Ende der durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können in besonderen Fällen konkreter epidemischer Gefahr die Länder weitere Anordnungen treffen, wenn ihre jeweiligen Landtage entsprechende Beschlüsse fassen.
Dabei sind aber generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote ausgeschlossen. Ebenso darf es keine generelle Untersagung touristischer Reisen und Übernachtungsangebote, keine generelle Untersagung für den Betrieb gastronomischer Einrichtungen oder eine generelle Schließung für den Einzelhandel mehr geben.
