Key-Fakts und neue DSGVO Gästeregistrierung
Hinweise vom DEHOGA Sachsen-Anhalt
Wichtigste Keyfacts für das Wiederhochfahren des Gastgewerbes in Sachsen-Anhalt:
Gültigkeit der neuen Vorgaben für das Wiederhochfahren für die Gastronomie ab 28.05.2020 bis 01.07.2020. Gilt für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und Beherbergungsbetriebe. Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen bleiben geschlossen.
Vorgaben für Veranstaltung:
private Feiern im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis aus besonderen persönlichen Anlässen wie z. B. Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss, Zeugnisübergabe oder Eintritt in den Ruhestand dürfen zuhause mit 20 Personen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen stattfinden
aber: bei fachkundig organisierten Veranstaltungen ( Veranstaltungen im Restaurant, Veranstaltungsräumen und Hotels durch einen Gastgeber ausgerichtet) ist die Zahl auf 100 Teilnehmern (ab 1.7.2020 250 Personen) begrenzt unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregelunegn
Tanzen ist erlaubt, jedoch nur Personen des eigenen oder maximal eines weiteren Hausstandes und mit nahen Angehörigen und deren Ehe- und Lebenspartnern. Nahe Angehörige meint auch hier Kinder, Eltern und (Ur-) Großeltern, Geschwistern, Nichten, Neffen, Tanten und Onkeln. Hinzu kommen jeweils deren Partnerinnen oder Partner in ehelicher oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft
Buffets sind als Bedienbuffets gestattet (KEINE Selbstbedienung)
Tische können wie auch in Gaststätten besetzt werden. (siehe unten) Personengruppen an einem Tisch sollten sich kennen. Arbeitskollegen und/oder Freunde sind meist unterschiedliche Personengruppen und kommen somit „unfreiwillig“ zusammen
es gibt keine Begrenzung
Tischdeko/Blumenschmuck ist bei Veranstaltungen gestatten, da die selbe Deko/der selbe Blumenschmuck nicht unmittelbar weiteren Personen als Kontaktfläche dient.
Vorgaben für die Öffnung der Gastronomie:
Publikumsverkehr nur an Tischen.
Abstand von 1,5 Metern zu den Gästen an anderen Tischen muss gewährleistet sein. Es dürfen höchstens 10 Personen an einem Tisch sitzen. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit in gerader Linie verwandten Personen.
Maskenpflicht für die jeweils dienstleistende Person. Keine Maskenpflicht für Gäste.
Registrierung von Gästedaten verpflichtend. Die Anwesenheitsliste muss mindestens folgende Daten umfassen: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer, Tischnummer und Uhrzeit. Aufbewahrungsfrist: 4 Wochen nach Aufenthalt. Spätestens 2 Monate nach Ende des Aufenthalts sind die Daten zu löschen.
Keine Reservierungspflicht.
Aushangpflicht von Gästeinformation bzw. Vorlagen am Tisch und bei der Begrüßung.
Selbstbedienbuffets sind verboten.
Keine eingeschränkten Öffnungszeiten.
Details ergeben sich aus der Verordnung.
Vorgaben für die Öffnung von Beherbergungsbetrieben:
Beherbergung von Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland oder Einreisenden aus einem Staat der Staatengruppe nach § 1 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Quarantäne-verordnung vom 9. April 2020 zu touristischen Zwecken zulässig.
Beachtung der Hygienevorschriften.
Erfassung der Gäste in Anwesenheitsliste bei Betreten der Einrichtung
Die Unterkunft muss vor einer Weitervermietung von der Vermieterin oder dem Vermieter gründlich gereinigt werden; Art und Umfang der Reinigung ist in einem Reinigungsprotokoll zu dokumentieren und vier Wochen aufzubewahren.
Gästeregistrierung & DSGVO
Die Landesdatenschutzbehörde hat mit der neuen Verordnung und die damit verbundenen Lockerungen noch einmal Ihr Muster aktualisiert.
Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten anlässlich der Corona- Pandemie nach Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)