Kurzarbeitergeld in Zeiten der Energiekrise

Unternehmen, die aufgrund der steigenden Energiekosten ihre Produktion zurückfahren, erhalten kein Kurzarbeitergeld. Ein Anspruch besteht erst dann, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf wirtschaftliche Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis - beispielsweise staatlich regulierte Maßnahmen bei einer Gasmangellage - beruht. In einem FAQ hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) alles zum Thema Kurzarbeitergeld zusammengefasst. Unternehmen sollten sich vor der Beantragung aber zwingend dort beraten lassen, rät die IHK.

Die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld wurden zudem bis zum Ende des Jahres verlängert. 
Mit dem erleichterten Zugang ist geregelt, dass:

  • Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind, 
  • Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.