Musikland Sachsen-Anhalt muss seine musikalische Kompetenz erhalten
Landesmusikrat Sachsen-Anhalt positioniert sich zur 10. Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt hat das Ziel, sich als „Musikland“ innerhalb der deutschen Kulturlandschaft zu positionieren. Das bedeutet sowohl Verantwortung als auch Verpflichtung.
Unser Land verfügt über ein grundlegendes differenziertes und vielfältiges Musikleben, sowohl in der professionellen Musik als auch im Laien- und Amateurbereich. Ein Jahr Corona-Pandemie, darin der mehrmalige Lockdown, gefährdet diese Substanz in erheblichem Maße.
Seit Monaten dürfen sich die Musizierenden aus dem Amateurbereich in ihren Chören und Orchestern nicht mehr treffen. Die Ausbildung an Musikschulen erfolgt nur virtuell. Die Präsidentin des Landesmusikrats Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Jutta Schnitzer-Ungefug, betont: “Die musikalische Erziehung in Musikschulen gehört ebenso zur Bildung wie die schulische Bildung. Musizieren in Chören und Ensembles ist wichtig für die körperliche und seelische Gesundheit von Menschen. Deshalb sollte dem Amateurmusikbereich bei der nächsten Corona-Bekämpfungsverordnung am 22. März 2021 mindestens der gleiche Stellenwert eingeräumt werden wie dem Amateursport. In den bisherigen Stufenplänen der Corona-Lockerungen findet die Musik keinerlei Erwähnung.”
Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. bittet die im Land Verantwortlichen, alle möglichen Optionen für Lockerungen und Öffnungen auszuschöpfen. Er ist zuversichtlich, aus einem verantwortungsvollen Umgang damit bei allen am Musikleben Beteiligten Motivation zu wecken und Perspektive aufzuzeigen. Zugleich ist ihm bewusst, dass wir alle noch lange mit der Pandemie leben und den Umgang mit ihr beachten müssen.
Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt bittet eindringlich:
- Im Gleichklang mit der Öffnung von Schulen muss auch der schulische und außerschulische Musikunterricht in allen Bereichen, auch in der Laien- und Amateurmusik, wieder möglich sein.
- Im Gleichklang mit der Öffnung des Einzelhandels müssen auch die Proben für Ensembles der Breitenmusik mit begrenzter Personenzahl wie auch eingeschränkte Musikveranstaltungen auf Grundlage bereits in der Vergangenheit erprobter und bewährter Hygienekonzepte wieder möglich sein.
- Im Gleichklang mit der Öffnung der Gastronomie müssen auch die Proben für Ensembles der Breitenmusik und Aufführungen wieder ohne Ausnahme möglich sein.
Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. spricht sich dafür aus, die vor Ort bestätigten Hygienekonzepte und regionalen Inzidenzwerte und -entwicklungen für die jeweilige konkrete Entscheidung zugrunde zu legen. Dazu gehört auch, die ehrenamtlich agierenden Protagonisten des Musiklebens in ihrer Verantwortung zu schulen und zu stärken und die Vereine verlässlich zu fördern.
Weitere Auskünfte erteilen
Prof. Dr. Jutta Schnitzer-Ungefug , Präsidentin
Tel.: +49 (0) 177 4012418
E-Mail: jutta.schnitzer-ungefug@lmr-san.de
Dietmar George, Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 163 5522952
E-Mail: dietmar.george@lmr-san.de
