Novemberhilfe gibt es nur mit dem Steuerberater
Nur der Steuerberater habe Zugang zu dem Portal
Nur Steuerberater haben Zugang zu dem Portal für die staatlichen November-Überbrückungshilfen. Und nur sie können dort einen Antrag einreichen, erklärt Erich Nagl, Vorstand der Steuerberatungsgesellschaft ETL Adhoga. Den Antrag muss jedoch der Hotelier persönlich und im Original unterschreiben. Eine digitale Lösung gibt es dafür nicht.
75 Prozent des Umsatzes, den zum Beispiel ein Gastronom im November 2019 gemacht hat, gibt es in diesem November als Förderung. Grundlage für die Förderung ist aber nur der Umsatz, den man mit Verkäufen In-House gemacht hat. Denn diese haben dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterlegen. Dazu erklärt Adhoga-Branchenexperte Erich Nagl von der Steuerberatungs-Gruppe ETL: “Das ist das Besondere an dieser Regelung für die Gastronomie: Sie ist aufgefordert, Außerhaus-Verkauf zu forcieren, denn dieser wird nicht in Abzug gebracht. Das heißt, die Umsätze, die ich im November 2020 außer Haus tätige, bleiben zur Gänze dem Unternehmen erhalten und werden nicht in Abzug gebracht.“
Wie berechnen sich die Hilfen in der Gastronomie?
Der Experte nennt ein Rechenbeispiel: “100.000 Euro hat ein Gastronom im Restaurant gemacht, 20.000 hat er Außerhaus-Umsatz gemacht im November 2019. 75 Prozent der 100.000, die er im Haus gemacht hat, wäre seine Förderung für 2020.” Denn die Umsätze, die Restaurants aktuell mit Außerhaus-Verkauf machen, bleiben zu hundert Prozent im Unternehmen.
Wie kommen Unternehmer an die Novemberhilfen?
Um die Förderung aber überhaupt zu bekommen, muss man seinen Steuerberater beauftragen. Erich Nagl: “Denn nur er hat den Zugang zu dem Portal für die Überbrückungshilfen und kann dort meinen Antrag einreichen, welchen der Unternehmer aber persönlich und im Original unterschreiben muss. Eine digitale Lösung haben wir dafür noch nicht.”
Hat man noch keinen Steuerberater, sollte man sich auf jeden Fall jemanden suchen, der die Sprache der Branche spricht, so der Experte weiter. “Dann sollte er die individuelle Situation des Unternehmens kennen und darauf auch eingehen können. Und Drittens, jemand der dokumentiert, was dieses Jahr alles besonders gewesen ist, denn in vier Jahren, bei der Betriebsprüfung, erinnert man sich nicht mehr”, so Erich Nagl.
Und: Auch Gründer, die im November 2019 noch nicht existierten und keinen Umsatz hatten, werden unterstützt. “Von denen wird der durchschnittliche Monatsumsatz, den sie bisher erzielt haben, herangezogen.”
Allerdings: Ab wann Anträge gestellt und Hilfen ausbezahlt werden können, steht noch nicht fest.
