Drei Kultur-Modellprojekte mit Zuschauern möglich

Öffnungsschritte unter konsequenter Teststrategie

Staats- und Kulturminister Rainer Robra hat den Städten Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojektenkulturelle Veranstaltungen für das Publikum zu öffnen. „Damit hat Sachsen-Anhalt unmittelbar im Anschluss an die durch den Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder konsentierte Möglichkeit zur Durchführung von regionalen Modellprojekten genutzt. Die entsprechende landesrechtliche Grundlage, die den verfassungsrechtlich besonders geschützten Wirkbereich der Kultur ausdrücklich anerkennt, hatte Sachsen-Anhalt bereits in der laufenden Verordnung berücksichtigt. Nun ist es an der Zeit, um die Öffnungsschritte unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen“, so Robra.

Erlass vom 25.März 2021

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ist nach § 12 Abs. 4 der 10. SARS-​CoV-2-EindV vom 7.3.2021 ermächtigt, zur Gewährleistung des Wirkbereichs der Kultur abweichende Regelungen zu erlassen, insbesondere Näheres zur Ausgestaltung des Betriebs der Kultureinrichtungen unter Pandemiebedingungen. Nach Ziffer 6. des Beschlusses der Konferenz am 22.3.2021 können die Länder im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in einigen ausgewählten Regionen mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.

Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-​gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle. 

Den Städten Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-​Roßlau wird in jeweils eigener Verantwortung hiermit in einem ersten Schritt die Durchführung jeweils eines Modellprojekts für Kultureinrichtungen ermöglicht. 

Kultureinrichtungen dürfen im Rahmen des jeweiligen Modellprojekts für kulturelle Veranstaltungen für das Publikum geöffnet werden. 

Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten: 

Das jeweilige Modellprojekt darf einen Zeitraum von fünf bis sieben Tagen nicht überschreiten.

An dem Tag, an dem das Modellprojekt beginnt, darf die Rate der Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-​CoV-2 in der jeweiligen Stadt den Wert von 200 je 100.000 Einwohner nicht überschreiten. 

Pro Tag dürfen in der jeweiligen Stadt im Rahmen des Modellprojektes insgesamt nicht mehr als 100 Personen an kulturellen Veranstaltungen der Kultureinrichtungen teilnehmen.

Für teilnehmende Kultureinrichtungen muss ein vom örtlichen Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegen. 

Wie Städte für die Durchführung eines Modellvorhabens vorgehen müssen und was Sie für Voraussetzungen erfüllen müssen, wenn Sie an einer kulturellen Veranstaltung teilnehmen möchten, erfahren Sie auf den Seiten der Staatskanzlei und des Ministerium der Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.