Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten

Entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses vom 6. Mai 2020 werden die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung entscheiden. Für die Öffnung gelten Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz. 

Bis diese Hygiene- und Abstandskonzepte vorliegen, wollen der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Ferienhausverband eine erste Orientierungshilfe für die Wiedereröffnung von Ferienwohnungen und -häusern geben.

Das Schriftstück ist als „Living Document“angelegt und wird bei Bedarf überarbeitet und angepasst.

Bei der Erstellung der Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften haben wir uns an bereits vorhandenen Schutz- und Hygienekonzepten für touristische Anbieter orientiert (z.B. BVCD-Handlungsempfehlungen für Campingunternehmer zur Wiedereröffnung von Camping- und Wohnmobilstellplätzen in Deutschland). Ziel ist es, den Anbietern möglichst einheitliche Hilfestellungen zu geben, dabei aber auch auf deren spezifische Besonderheiten einzugehen.

Die nachfolgende Checkliste ist ausdrücklich eine Handlungsempfehlung und dient der Orientierung. Ferner besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, noch stellt sie eine Rechtsgrundlage dar. Ebenso ist zu beachten, dass die Landschaft der Ferienunterkünfte sehr vielfältig ist und nicht alle Einrichtungen die empfohlenen Schutzmaßnahmen räumlich, personell sowie finanziell umfänglich leisten können. Auch regionale Besonderheiten sind zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen daran anzupassen.

Wir weisen darauf hin, dass es unbedingt notwendig ist, sich mit der geltenden Rechtsverordnung des eigenen Bundeslandes, in dem die Ferienunterkunft angesiedelt ist, auseinanderzusetzen.

Einen aktuellen Überblick gibt es >> hier.

Darüber hinaus sollte die zuständige Behörde vor Ort (Ordnungs-/Gesundheitsamt) bei spezifischen Fragen kontaktiert werden.

Die Gesundheit der Gäste, Gastgeber und ihrer Mitarbeiter haben oberste Priorität. Deshalb ist es wichtig, auf Basis geltender Rechtsverordnungen Schutz- und Hygienestandards zu etablieren, umzusetzen und alle Beteiligten (Gäste, Mitarbeiter etc.) darüber zu informieren. 

hier geht es zu dem ständig aktuell gehaltenem Dokument.