Positionspapier des IHK-Tourismusausschusses

Leitbild zur Stabilisierung der Branchen Gastgewerbe, Reise- und Freizeitwirtschaft

Grundsätzliche Handlungsbedarfe

Die Wirtschaft braucht klare Aussagen, in welcher Form es nach der Aufhebung/Auflockerung der bundesweiten Kontaktsperre bzw. der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt weitergehen soll. Die Unternehmen müssen sich jetzt darauf vorbereiten. Klare Kriterien und eine belastbare Strategie sind nicht nur für die betroffenen Unternehmen wichtig, auch unsere Städte brauchen ein solches Signal. Was aus Sicht des IHK-Tourismusausschusses hierfür getan werden müsste: Unternehmen sichern und Unterstützung beim Wiederaufbau leisten.

Auszug aus dem Positionspapierdes IHK-Tourismusausschusses –Leitbild zur Stabilisierung der Branchen Gastgewerbe, Reise-und Freizeitwirtschaft

Arbeitsmarktpolitisch:

Ausweitung des Kurzarbeitergeldes auch auf Auszubildende: Auflage eines „Ausbildungszuschusses“, wie in Thüringen und Sachsen mittlerweile praktiziert

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent

Ausnahmeregelung für Minijobber, so dass diese 2020 ebenfalls Kurzarbeitergeld erhalten können

➢Finanzpolitisch grundsätzlich:

Nutzung sämtlicher noch zur Verfügung stehender Mittel aus den Struktur-und Investitionsfonds der auslaufenden EU-Förderperiode für die Krisenbewältigung und zeitweise deutliche Absenkung bzw. Aussetzung der erforderlichen Co-Finanzierung.

Liquiditätshilfen der deutschen Bundesländer sinnvoll miteinander abstimmen (Förderhöhen, Fördergrenzen, Fördertatbestände etc.)

Möglichkeiten schaffen, dass auch gemeinnützige Träger der Freizeitwirtschaft Rücklagen bilden dürfen.

➢Steuer-und Gewerberechtlich:

Anhebung der Kleinunternehmergrenze nach § 19 UstG von derzeit 22.000 Euro p. a. auf 50.000 Euro p. a. im vorangegangenen Jahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr

Absenkung der fünfjährigen Umsatzsteuerbindungspflicht auf ein Jahr, wenn auf Kleinunternehmerregelung freiwillig verzichtet wird

Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf mindestens 1.000 Euro

Anhebung des Gewerbesteuerfreibetrages für natürliche Personen und Personengesellschaften von 24.500 Euro auf 50.000 Euro

➢Sozialversicherungsrechtlich:

Sofortige Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, unabhängig vom Lebensalter des Unternehmers, um die große Beitragslast für betroffene Unternehmer zu reduzieren.

➢Verbraucherrechtlich:

Bundesrechtliche Anpassung der Gutscheinsysteme, dass Verbraucher bei Insolvenz des Unternehmens abgesichert sind (wie derzeit auch auf Bundesebene vorgeschlagen).

➢Betrieblichen Aufwand betreffend:

Aufschiebung der Einführung manipulationssicherer Kassen▪Aussetzen des Sonn-und Feiertagsfahrverbots für Lkw und Ausweitung der Zeiten für Warenanlieferungen

Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Lieferketten, um „Sandwicheffekte“ zwischen großen Zulieferern und belieferten Großkunden zu mindern.

➢Wiederstart während und nach der Krise:

Wiederbeleben von Formaten wie den früheren Runden Tischen sowie Turnaround Beratungen für die anstehenden Restrukturierungs-und Sanierungsphasen. 

Weitere Forderungen und Positionierungen für die Branche sind nachlesbar in dem angefügten PDF.