Sachsen-Anhalt-Plan, 19.05.2020

Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-Maßnahmen

Zunächst wird das Kabinett am 26. Mai die sechste Eindämmungsverordnung beschließen.

Mit ihr sollen u. a. private Feiern mit bis zu 20 Teilnehmern ab 28. Mai wieder möglich werden.

Zudem sind dann Fachveranstaltungen, Tagungen oder Delegiertenversammlungen, Trauungen und Beisetzungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen gestattet. Ab 1. Juli steigt die Teilnehmerzahl auf 250.

Auch Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen wie z. B. Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen.

Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland dann möglich.

Auch Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars dürfen ab 28. Mai unter denselben Auflagen, wie sie für Gaststätten gelten, wieder öffnen.

Das Besuchsverbot für Krankenhäuser wird aufgehoben, Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete können wieder öffnen.

Ab dem 2. Juni werden Kindertageseinrichtungen und Horte wieder öffnen, zugleich wird Schulsport möglich sein. Auch Beratungsstellen können ab 2. Juni öffnen. Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen weiter beachtet werden.

Der Sachsen-Anhalt-Plan kurz gefasst:
• Ab 28. Mai werden private Feiern mit bis zu 20 Teilnehmern wieder möglich sein. 
• Zudem sind dann Fachveranstaltungen, Tagungen oder Delegiertenversammlungen, Trauungen und Beisetzungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen gestattet.
• Theater und Kinos werden ab 28.5. wieder öffnen können. 
• Ebenso Schwimmbäder, Fitnessstudios, Freizeitparks und alle Sportstätten.  
• Reisen aus touristischen Gründen nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland wieder möglich. 
• Die Ausflugsschifffahrt kann den Betrieb wieder aufnehmen.
• Kneipen und Bars können ab 28.5. unter denselben Auflagen wie Gaststätten wieder öffnen. 
• Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird aufgehoben.
• Nach Pfingsten werden auch Kindertagesstätten wieder normal öffnen.
Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen weiter beachtet werden. 

Auf Bundesebene gilt:

Detailierte Ausführunegn finden Sie in der beigefügten Presseinformation und dem Plan.