Corona Soforthilfe

Auch für Vereine mit wirtschaftlichem Zweckbetrieb

Soforthilfen stehen ab jetzt auch für Vereine mit wirtschaftlichem Zweckbetrieb zur Verfügung.

Das Antragsverfahren ist digital über die IB eingereichtet, es erfolgt keine Eingangsbestätigung, jedoch eine Bearbeitungsinformationen, wenn es zur Auszahung kommt. Eine Beratung kann über die Hotline der IB erfolgen, die Kapazitäten wurden dafür erhöht. Weitere Informationen , der Antrag und E-Mailadresse sind über den Link zur IB Bank zu erhalten.