Sonderregeln zu Kurzarbeit bis Ende September verlängert

Coronakrise

Der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeitergeld für Unternehmen wird erneut verlängert. Das Bundeskabinett beschloss am heutigen Mittwoch laut Medienberichten eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Die vereinfachten Zugangsregeln zu Kurzarbeitergeld sollen für Unternehmen über den Juni hinaus um drei Monate bis Ende September verlängert werden, wie unter anderem das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein Drittel.

Der Schritt solle “Unsicherheiten” für Beschäftigte ausräumen. Es gehe darum, “Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeide”, so Hubertus Heil. Gerade stark belastete Unternehmen in der Reise- und Tourismusbranche oder im Hotel- und Gaststättengewerbe benötigten den erleichterten Zugang über den 30. Juni hinaus, heißt es laut RND in der Begründung zur Verordnung.