Stornierungen im Krisenfall
Beispiel Coronavirus: Dieses Recht gilt für Gastgeber
Aufgrund der aktuellen Thematik Coronavirus hat der Deutsche Tourismusverband FAQ vorbereitet.
Es werden Fragen beantwortet zu Stornierungen im Krisenfall und zu den Rechten von Gastgebern.
Die FAQ stehen auf www.deutschertourismusverband.de zur Verfügung und können gern auch an Ihre KollegInnen und Gastgeber weitergeleitet werden.
Wir möchten Sie bitten, individuelle Anfragen von Gastgebern zu dieser Thematik nicht an uns weiterzuleiten. Eine Beratung ist leider nicht möglich. Weisen Sie die Gastgeber gern auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Institut hin.
Die FAQ und hinweise zum Robert-Koch-Institut stehen Ihnen auch hier als PDF Download zur Verfügung.
