Stornierungen, Kurzarbeit etc Dehoga aktualisiert Merkblatt zu Coronavirus

Das gestern aktualisierte hat der Dehoga unter diesem Link zum Abruf bereitgestellt.

Hohen Aktualitätswert haben aufgrund der jüngst Verschobenen Messe Light + Building (Frankfurt) und den Diskussionen um die Austragung der diesjährigen ITB (Berlin) für Hoteliers die Informationen zu möglichen Stornierungen. Dazu informiert der Dehoga wie folgt:

“Rein rechtlich gesehen kann der Hotelbetrieb auf Zahlung der vereinbarten Übernachtungskosten bestehen (abzüglich der ersparten Aufwendungen), denn das Stattfinden einer Messe gehört zum persönlichen Risikobereich des Gastes und befreit ihn nicht von der Zahlungspflicht, wenn die Messe abgesagt wurde. Auch ein Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) für die Beherbergung könnte vom Gast nicht angewendet werden, denn die Messe hätte dafür nach derVorstellung beider Parteien zur Grundlage des Vertrages werden müssen. Dies wäre aber nur in den Fällen zu bejahen,in denenbereits ein spezielles „Messe-Package“ verkauft und gebucht worden wäre.

Auch eine Erkrankung des Gastes und der damit einhergehenden Stornierung seiner Buchung entbindet ihn erst einmal rechtlich nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Anders würde es sich verhalten, wenn ein Hotel oder ein (Ziel-)Gebiet unter Quarantäne stünde bzw. allgemein unzugänglich wäre und damit höhere Gewalt, also objektive Gründe für die Nichtbenutzung des Zimmers vorliegen würden.

Auch eine Epidemie fällt unter die sog. „höhere Gewalt“. Diese müsste von behördlicher Seite festgestellt worden sein. Hier wäre der Hotelier von seiner Leistungspflicht und derGast von seiner Zahlungspflicht befreit. Aktuell besteht eine solche behördliche Feststellung des Bestehens einer Epidemie/Reisewarnung für die gesamte Bundesrepublik Deutschlandnicht, auch nicht für Teilregionen. Ob auf der vereinbarten Zahlung bestanden werden kann, ist am Ende eine unternehmerische Entscheidung und sollte mit Bedacht getroffen werden. Soweit möglich könnten Buchungen verschoben oder ggf. geringere Stornogebühren auferlegt werden, um Kunden für die Zukunft nicht zu verlieren.”

Quelle: Dehoga Bundesverband