Finanzen und Unterstüzung zum Neustart

Soforthilfen, Steuervergünstigungen, Kredite etc.

Um durch die Coronapandemie ausgelöste finanzielle Engpässe zu überbrücken und einen guten Re-Start zu organisieren braucht es verschiedene Instrumente zur finanziellen Sicherung und Unterstüzung. Einige Möglichkeiten der finanziellen Unterstüzung haben wir hier zusammengestell.

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Januar und Februar, 20.01.2021
 In den vergangenen Monaten hatte der Dehoga Bundesverband sich wiederholt dafür eingesetzt, vom Lockdown betroffenen Betrieben erleichterte und zinsfreie Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu ermöglichen. Nun habe die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, der GKV-Spitzenverband, in seiner gestrigen Sitzung zumindest beschlossen, dass “die Beiträge für die Monate Januar und Februar 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021 im vereinfachten Verfahren gestundet werden können.

Anpassung der Hilfebeträge für die Überbrückungshilfe III, 19.12.2020.

Hinweise zur Beantragung der Überbrückungshilfe III und das Antragsportal finden Sie auf den Corona-Hilfe Seiten beim Bundesfinanzministerium.

Details siehe in der PDF im Downloadbereich. Weitere Hinweise zur Ü-Hilfe III und Reglungen zur Beantragung finden sie in den Term Sheets und BMF Infos die als PDF ebenfalls angefügt sind.

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 (geändert) gestellt werden.

Hilfestellung und Leitfäden vom Bundesfinanzministerium zur Antragstellung.

Anträge können seit 26.11.2020 auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums  durch prüfende Dritte gestellt werden. Nähere Erklärungen entnehmen Sie bitte der oben genannten Seite Leitfäden zur Antragstellung.

zur Antragstellung online

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.

ist wie die Novemberhilfe als eine finanzielle Unterstützung durch den verlängerten Lockdown geplant. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über die Seite des IT- Plattform des Bundes.

Ab Januar 2021 wird es das Überbrückungshilfe III Paket geben bei dem auch höhere Beträge für Soloselbständige gefördert werden. Informationen zu diesem Hilfepaket finden Sie in dem Artikel Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II, III hier im Netzwerk.

Weitere coronabedingte finanzielle Unterstützungen:

Wer wird gefördert?

bestehende Unternehmen/Freiberufler mit bis zu 50 Mitarbeitern

Was wird gefördert?

Liquiditätssicherung, Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (mind. 10.000 Euro, max. 150.000 Euro)
2 Jahre zins- und tilgungsfrei, keine Sicherheitenbestellung

Informationen zur Antragstellung finden sie auf den Seiten der IB Bank Sachsen-Anhalt.

Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

  • Kleinbeihilfen bis 800.000 Euro
    Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Kapitalbedarf bis zu 800.000 Euro können im Rahmen von „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ ein Darlehen als sogenannte Kleinbeihilfe bei der Investitionsbank beantragen. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, zwei Jahre sind tilgungsfrei, der Zinssatz liegt bei 1,69 Prozent. Im Vergleich zu Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist keine Einbindung der Hausbank erforderlich, zudem ist der Zinssatz günstiger (KfW-Schnellkredit: 3 Prozent).

Kleinbeihilfen können zudem auch Neugründungen und Start-Ups beantragen, die vor der Krise bereits in Sachsen-Anhalt am Markt waren. Bei Kleinbeihilfen-Darlehenbis 250.000 sind Sicherheiten nicht erforderlich.

  • Darlehen bis fünf Millionen Euro
    Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Kapitalbedarf bis zu fünf Millionen Euro können bei der Investitionsbank günstige Darlehen beantragen.

Weitere Informationen zu den KFW Krediten und Darlehen finden Sie auf den Seiten der KFW Bank.

  • Programm für Überbrückungshilfen Koalitionsbeschluss vom 03.06.2020
    !!!! Frist für Anträge auf Überbrückungshilfe verlängert !!!!!

Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel-und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinender unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik u.a. angemessen Rechnung zu tragen ist.

  • Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.
  • Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

Antragstellung und Auszahlungsmodalitäten werden auf Landes und Bundesebene genauer gereglt. Sachsen-Anhalt wäre die IB Bank zuständig.

Kurzarbeitsgeld- Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld verlängert

Verlängerung des Kurzarbeitsgeld bis Dezember 2021. Ebenfalls sind die Hinzuverdienstreglungen gelockert worden. Hilfe zur Antragstellung und was alles zu beachten ist bietet die Website kurzarbeit einfach.de U:DO hilft einem dabei. Wie die Reglungen aktuell sind sowie Links zum Antragsformular (online) bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) finden Sie hier.

Ursprünglich sollte die Regelung Ende dieses Jahres auslaufen. Nach dem Beschluss wird das Kurzarbeitergeld weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von den sonst üblichen 60 Prozent auf 70 Prozent des Netto-Lohns erhöht. Ab dem siebten Monat gibt es 80 Prozent. Bei Berufstätigen mit Kindern betragen die Sätze 77 und 87 Prozent. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden.

Branchenoffenes Zuschussprogramm für die Wirtschaft
Unternehmen in Sachsen-Anhalt können ab 10. Juli Corona-Überbrückungshilfen beantragen

Antragsberechtigte

Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen sind auch Soloselbstständige (im Haupterwerb) sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen (z.B. Jugendbildungsstätten, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Familienferienstätten) antragsberechtigt. Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, mit Ausnahme von Bildungseinrichtungen der Kammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen.

Fristen
Die Antragsfrist endet am 31. August 2020. Anträge können ausschließlich über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer digital bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden.
 
 
 
 
 

Der Mehrwertsteuersatz wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt

  • für Speisen in Restaurants und Gaststätten

Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Der DEHOGA hat dazu ein Informationsblatt veröffentlicht das zum Download bereit steht

Reisebranche

Busbranche kann Hilfsgelder ab 24.07.2020 abrufen

Dafür stehen 150 Mill. vom Bund zur Verfügung ausgegeben werden die Mittel nach digitaler Antragstellung bei der IB Bank Sachsen-Anhalt.

Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Hinblick auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Zuschlagsteuern) - nachfolgend „Vorauszahlungen“ - Folgendes:

  • Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können in den zeitlichen Grenzen des § 37 Absatz 3 Satz 3 EStG grundsätzlich eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen.

Eine hinreichende Prognose und Darlegung solcher Verluste im Einzelfall ist gerade in der aktuellen Situation aufgrund der Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklung vielfach schwierig.

Insolvenzschutz eingeschränkt verlängert

Die bis zum 30. September 2020 geltende Corona-Sonderregelung, wonach die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist, soll – eingeschränkt – bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden: Dies soll jedoch nur für Unternehmen gelten, die infolge der COVID-19-Pandemie zwar überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

https://www.halle.ihk.de/mini-startseiten/informationen-zum-coronavirus/hilfe-fuer-unternehmen/insolvenzschutz-eingeschraenkt-verlaengert-4882914

nicht staatliche Hilfe

Neben den staatlichen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es auch andere Formen der finanziellen oder ideellen Unterstützung. In dem folgenden Link finden Sie einige Plattformen zur Unterstützung.