Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 24.11. die Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Diese gilt bis 15. Dezember. 

"Aufgrund derzeit akuter und weiter ansteigender Belastung des Gesundheitssystems mit einer hohen landesweiten Anzahl der in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-TageInzidenz Hospitalisierungen), einhergehend mit einer exponentiellen Steigerung der Infektionszahlen, ist daher eine Verstärkung der Schutzmaßnahmen bei einer Reihe von Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten erforderlich. Hierzu gehören die Einführung eines verpflichtenden 2-G- und verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodells für die in dieser
Verordnung explizit genannten Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote. Die Erleichterungen des bisherigen, freiwilligen 2-G-Zugangsmodells unterliegen zur Erhöhung des Schutzniveaus künftig als freiwilliges 2-G-Plus-Zugangsmodell stärkeren Zugangsbeschränkungen, die zusätzlich eine Testung erfordern."

Die neue Verordnung können Sie hier abrufen.