Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26. Mai 2020

Hier können Sie die Verordnung zur Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26. Mai 2020 nachlesen.

Die 6. Corona-Eindämmungsverordnung setzt den "Sachsen-Anhalt-Plan" um und gilt vom 28. Mai bis 1. Juli 2020.

  • So dürfen sich bis zu 10 Personen privat treffen.
  • Möglich sind private Feiern aus besonderem Anlass mit bis zu 20 Teilnehmern.Mehr Personen bis 100 sind möglich bei fachlicher Planung und Begleitung (Weddingplaner, etc.)
  • Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen können ebenfalls wieder öffnen.
  • Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland, der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien sowie Nordirland wieder möglich.
  • Ab 2. Juni werden Kitas und Horte einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten.