Videoschaltkonferenz am 16. November 2020

Beschluss

1. In Zeiten hoher Infektionszahlen besteht ein Infektionsrisiko überalldort, wo Menschen sich begegnen. Deshalb ist es notwendig, alle nicht erforderlichen Kontakte unbedingt zu vermeidenund dort, wo Begegnungen erforderlich sind, die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten. Die seit Beginn der Pandemie und insbesondere seit dem November erlassenen Beschränkungen insbesondere im Kultur-, Freizeit-und Tourismusbereich dienen genau dieser Reduzierung von Kontakten. Darüber hinaus haben Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimumzu reduzieren.

Ein großer Teil von Infektionen findet jedoch weiterhin im privaten Umfeld und außerhalb des öffentlichen Raumes statt, einem Bereich, in dem für staatlichen Eingriffe besondere Zurückhaltung angezeigt ist. Deshalb kommt es in dieser Phase der Pandemie darauf an, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auch im privaten Bereich jenseits von Ge-und Verboten ihre privaten Kontakte in den kommenden  
5 Wochen noch einmal deutlich reduzieren, indem

a)Personen mit Atemwegserkrankungendie seit Oktober wieder eingeführte Möglichkeit, sich telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben lassenkönnen, nutzen. Zuhausezu bleiben bis die akuten Symptome abklingen und sich auszukurieren ist medizinisch für die Heilung sinnvoll,auch wenn keine zusätzliche ärztliche Behandlung erforderlich ist. Die Ärztin bzw. der Arzt bespricht mit den Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen, insbesondere bei Fieber oder der Beeinträchtigung von Geruchs-oder Geschmackssinn, sorelevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind.Der ärztliche Bereitschaftsdienst istunter der Telefonnummer 116117 immer erreichbar.

b)sie auf private Feierngänzlich verzichten.

c)sie private Zusammenkünftemit Freunden, Verwandtenund Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, das schließt auch Kinder und Jugendlichein den Familien mit ein.

d)sie auf freizeitbezogene Aktivitätenund Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren verzichten.

e)sie auf nicht notwendigeAufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln verzichten.

f)sieBesuche insbesondere bei älteren und vulnerablen Personennur dann unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben.

2.Bund und Länder betonen auch in dieser Phase der Pandemie die große Bedeutung der Hotspot-Strategie. Während der aktuellen Beschränkungsmaßnahmen zeigt sich in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland, dass die Maßnahmen dort, wo das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering ist, schnell zu einer Abschwächung des Infektionsgeschehens führen, während in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen die Infektionszahlen teilweise weiter steigen.Deshalb ist es weiter wesentlich, dass in den Hotspots über die bundesweiten Maßnahmen hinaus zügig weitergehende Schritte bezogen auf das jeweilige Infektionsgeschehen eingeleitet werden, um dieses wirksam zu reduzieren.

Weiteres können Sie dem Beschluss in PDF format entnehmen.