Welterbestadt Quedlinburg erlässt Sondernutzungsgebühr für Gastronomie und Einzelhandel
Aktuelle Informationen zur Situation in der Welterbestadt Quedlinburg
(Stand 24.04.2020)
- Sondernutzungsgebührfür Gastronomie und Einzelhandel erlassen
Hoteliers und Gastronomen haben heute auf ihre bedrohliche Lage durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenenEinschränkungen hinweisen. AuchQuedlinburger Gastronomen unterstützendie bundesweite Aktion„Leere Stühle“und kamen auf dem Marktplatzder Welterbestadtzu einer Mahnwache zusammenkommen. Mit leerenStühlensymbolisiertendie fehlendenGäste.
Die Gastronomen und Hoteliersfordern wirksame Hilfe für ihre Branche. Oberbürgermeister Frank Ruch hat versprochen, die Sondernutzungsgebühr für 3 Monate (ab Wiedereröffnung)zu erlassen.
In Sachsen-Anhalt sind Hotels und Gastronomie seit Mitte März nahezu vollständig dicht, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Gaststätten dürfen Speisen nur liefern und zur Abholung anbieten, Hoteliers lediglich Dienstreisende beherbergen.