Wiederaufnahme von kanusportlichen Angeboten

Strategie- und Maßnahmenpapier zur Durchführung von Kanuvermietungen während der Corona-Pandemie des Bundesverbandes Kanu e.V. (BVKanu)

Die Kanuvermietungen sind als kleines Tourismussegment hiervon in besonderer Weise betroffen. Für das Geschäftsfeld, dass beinahe zu 100 % als reiner Saisontourismus in den Monaten April bis September tätig sein kann, ist der Zeitpunkt der Geschäftsschließungen am Ende der Winterpause bereits eine große Herausforderung.

Aus diesen Grundannahmen ergibt sich für den Kanutourismus ein dreistufiger Maßnahmenplan für die Wiederaufnahme der Tätigkeiten:

Stufe1 - ab Mai 2020

In einem ersten Schritt der Wiederöffnung (der z.B. im Land Berlin, in Teilen von Sachsen-Anhalt und in einem Landkreis von Niedersachsen in dieser Form bereits praktiziert wird) kann die Kanuvermietung als Tagestourismus sofort im Rahmen der bestehenden Beschränkungen agieren, das heißt die Kanus nur an 2 Personen bzw. Personen aus einem Haushalt auszugeben. Die Ausgabe und Wiederannahme der Kanus kann kontaktlos erfolgen, An- und Abreise der Gäste erfolgt im Individualverkehr. Notwendige Instruktionen vor Fahrtantritt können im Freien mit dem gebotenen Sicherheitsabstand gegeben werden. Die persönlichen Daten der buchenden Person werden festgehalten, so dass eine Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten jederzeit gegeben ist. Die Betriebe sollen dazu insbesondere Hygiene-Regeln erarbeiten und sowohl mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch mit den Gästen kommunizieren, die auf den eigenen Arbeitsablauf zugeschnitten sind (Materialreinigung und Desinfektion, Abstandsregeln, Möglichkeiten zur Handhygiene, etc.). Hilfestellung bietet eine Risikobewertung des kanutouristischen Arbeitsbereiches am Ende der Ausführungen.

Stufe 2 – ab Pfingsten

Wiederaufnahme von Kanuvermietungen für Personengruppen, die im Alltag ohnehin miteinander Kontakt haben, auch Gruppenfahrten (Betriebs- und Vereinsausflüge etc.) in Abhängigkeit der Bundes- und Landesverordnungen bezüglich der erlaubten Gruppengrößen, die miteinander Kontakt haben dürfen. Die tatsächliche Wiederaufnahme muss jedoch den Entwicklungen der Infektionszahlen und der gesellschaftlichen Beschränkungen betrachtet werden. Selbst wenn die komplette Öffnung des kanutouristischen Angebotes erfolgen kann, sollen die Auflagen zu Abstand, Hygiene etc. beibehalten werden.

Stufe 3 - ab Beginn der Sommerferien (je nach Bundesland)

Mit Beginn der Sommerferien sollen in den jeweiligen Bundesländern Kanureisen (frei zusammengestellte Gruppen), Kanukurse sowie der mehrtägige Kanutourismus mit Übernachtungen auf Campingplätzen wieder ermöglicht werden. In der Regel gehören die Campingplätze direkt zu den Betrieben oder arbeiten in engen jahrelangen Kooperationen, so dass die Umsetzung von Sicherheits- und Hygieneregeln engmaschig überprüft und überwacht werden können. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Urlaubsreisen ins Ausland in den Sommermonaten u.U. nicht geboten sind, sollten rechtzeitig Alternativen aufgezeigt und buchbar werden. Hier gehört dem Kanufahren als Natur- und Individualtourismus eine besondere Rolle zugedacht.

Die beigefügte PDF enthält ebenfalls noch eine tabellarische Risikobettrachtung und Handlungsmaßnahmen.