Wirtschaftshilfen für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen starten

Die ersten Wirtschaftshilfen für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen sind an den Start gegangen. Bereits am 8. April hatte die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nunmehr an den Start gegangen:

Zum einen gelten bereits seit dem 29. April die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können zwar bereits Anträge gestellt werden - die Entscheidung über den Antrag erfolgt jedoch erst nach Klärung beihilferechtlicher Regelungen. Hierzu befindet sich die Bundesregierung derzeit in Gesprächen mit der EU-Kommission. 

Zum anderen wird ab dem 9. Mai das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ an den Start gehen. Das Programm soll kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen sichern, indem sie Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken bekommen.

Nähere Informationen unter Bundesfinanzministerium | Pressemitteilungen  und KfW-Sonderprogramm UBR 2022 | KfW