Wissen für Betriebe rund um den Coronavirus

Prävention DEHOGA

Das Coronavirus (2019-nCoV) breitet sich insbesondere in China weiter aus, es gibt Betroffenen in weiteren 18 Ländern. Auch in Deutschland wurden weitere Erkrankungen bestätigt. Bisher sind aber keine Erkrankungen oder Verdachtsfälle bei gastgewerblichen Unternehmern oder Mitarbeitern bekannt. Doch das Thema sollte Gastgeber dennoch beschäftigen - schließlich reisen weiterhin auch viele Gäste aus dem Ausland an. Viele Fluglinien haben allerdings die Verbindungen nach China gestoppt.

Um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden, sind strenge Hygieneregeln der beste Schutz. Dazu gehört gründliches Händewaschen, aber auch die Nutzung von Desinfektionsmitteln. Die Ansteckung mit dem Coronavirus über importierte Waren sei eher unwahrscheinlich, so die Einschätzung des DEHOGA. Dem Robert-Koch-Institut seien bisher keine Fälle bekannt. Sollten sich Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert haben, wird die zuständige Behörde Tätigkeitsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz aussprechen. Betroffene Arbeitnehmer erhalten entweder bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder – wenn sie lediglich Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige sind - eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Mittlerweile Reisebeschränkungen

Weil sich das Coronavirus rasend schnell in China weiter ausbreitet, hat der Staat Reisebeschränkungen innerhalb des Landes erlassen und auch Gruppen- und Pauschalreisen (mit ADS-Visum) ins Ausland mit Abreisedatum ab dem 27. Januar 2020 abgesagt. Ob und wie stark sich die Reisebeschränkungen chinesischer Behörden im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus auf Deutschlandreisen auswirken, hängt laut der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) davon ab, wie diese weiter ausgestaltet werden und wie lange sie in Kraft bleiben. Zudem gab die DZT bekannt, dass der Hauptreisestrom aus China erst für den Sommer zu erwarten sei. So würden erst in diesem Zeitraum größere Ausfälle drohen.

Zusammenarbeit mit Booking.Com

Booking.Com will seine Partnerhoteliers nicht für Ausfälle entschädigen. Das Unternehmen hat erklärt, dass es sich bei Stornierungen um Ausfälle aus "höherer Gewalt" handele. So erwartet das Portal eine Rückerstattung der bereits geleisteten An- und Vorauszahlungen seitens der Hotelpartner und zudem den Erlass von Stornogebühren.

Antworten auf zentrale Fragen und hilfreiche Links zu weiterführenden Informationen finden Sie auch im angehängten PDF