Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Am 24.03.2020 ist mit Unterzeichnung die Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV) in Kraft getreten.

Diese tritt zum 25.03.2020 in Kraft und gilt vorbehaltlich bis zum 19.04.2020 und tritt dann außer Kraft.

§ 18 tritt zum 5. April 2020 außer Kraft.

Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt und innerhalb sind untersagt.

Touristische Übernachtungen in ganz Deutschland sind verboten.

Welche weiteren Maßnahmen und Verbote getroffen wurden können Sie in der Eindämmungsverordnung nachlesen. Als PDF zum Download zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Eindämmungsverordnung haben wir im Artikel FAQ zur 2. Eindämmungsverordnung auch als PDF nochmal zusammengefasst.