„barrierefreie Radwege”

Reisen für Alle -aktualisierter Kriterienkatalog veröffentlicht

So wurden nach einem intensiven Abstimmungsprozess die „Reisen für Alle“-Kriterien für „barrierefreie Radwege“ überarbeitet und veröffentlicht. Die Differenzierung in drei Qualitätsstufen („Information zur Barrierefreiheit“, „teilweise barrierefrei“ und „barrierefrei“) wurde dabei aufrechterhalten.

Im Folgenden sind die Kriterien für barrierefreie Rad- und Wanderwege (Qualitätskriterien für Menschen mit Gehbehinderung) aufgeführt und als Download PDF verfügbar.

Radweg:
(Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)

Der Radweg ist durchgängig 250 cm breit. Bei einem schmaleren Wegabschnitt (Minimum 130 cm Breite) sind in ausreichenden Abständen (Sichtweite) Begegnungsflächen mit 250 cm Breite und 350 cm Tiefe vorhanden. Bei Radien/Richtungswechseln (z.B. auf Rampen mit 180° Richtungswechsel) müssen die Wege 250 cm breit sein.
Der Radweg ist stufenlos. Ist eine Schwelle vorhanden (Bordsteinkante u. a.), darf diese maximal 3 cm hoch sein (treppenförmige, hintereinanderliegende Schwellen sind ausgeschlossen).
Die maximale Längsneigung beträgt 6% (keine Begrenzung der Länge).
Es sind auch Neigungen über 6% möglich, sofern Folgendes gilt:Eine maximale Längsneigung von mehr als 6% bis 8% ist auf einer Länge von maximal 300 m möglich. Bei mehr als 300 m Länge ist ein mindestens 10 m langer Abschnitt mit einer maximalen Längsneigung von 3% vorhanden.
Eine maximale Längsneigung von mehr als 8% bis 10% ist auf einer Länge von maximal 100 m möglich. Bei mehr als 100 m Länge ist ein mindestens 10 m langer Abschnitt mit einer maximalen Längsneigung von 3% vorhanden.
Eine maximale Längsneigung von mehr als 10% bis 12% ist auf einer Länge von maximal 20 m möglich. Bei mehr als 20 m Länge ist ein mindestens 10 m langer Abschnitt mit einer maximalen Längsneigung von 3% vorhanden.
Empfehlung: Steigungen von mehr als 6% werden angekündigt.
Der Radweg ist überwiegend (80% der Gesamtstrecke) erschütterungsarm und leicht befahrbar (z. B. Asphalt, ebenes Natursteinpflaster mit gleichartiger Oberflächenqualität, Betonsteinpflaster; ausgezeichnete, absolut ebene wassergebundene Decken in einwandfreiem Zustand). Insgesamt 20% der Gesamtstrecke können auch mäßig befahrbar sein.
Es sind keine „Schiebestrecken“ (d. h. unbefahrbar) sowie schlecht befahrbare/erschütterungsintensive Abschnitte vorhanden. Einzelne sehr kurze, schlecht befahrbare/erschütterungsintensive Abschnitte sind in Ausnahmefällen möglich.
Hinweise:
(a) mäßig befahrbar sind z. B. geflickte, unebene Asphaltwege mit einzelnen Löchern; unebene Pflaster mit größeren Fugen; unebene, ungenügend verdichtete, vernässte wassergebundene Decken;
(b) schlecht bzw. nicht befahrbar sind z. B. grobes Kopfsteinpflaster, zerstörte Asphaltdecken, Grobschotter, Sand, unbefestigte Wege, Wiese, schlecht verlegte Platten
Bei Holzbohlenwegen/Bohlenstegen ist der Abstand zwischen den einzelnen Elementen maximal 3 cm groß.
Bei Umlaufschranken sind die Bewegungsflächen dazwischen bzw. daneben mindestens 150 cm x 150 cm groß.
Bei Umlaufschranken vor Kreuzungen/Straßen ist der Abstand zwischen Umlaufschranke und Straße mindestens 350 cm groß (Länge).
Bei Pollern ist der Abstand zwischen den Pollern mindestens 130 cm groß.
Die lichte Breite neben Hindernissen (z. B. Schranken) beträgt mindestens 130 cm.
Der Radweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Radwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Fahrrad- und Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen. Inner- und außerorts sind im Einzelfall auch wenig/kaum von Kfz befahrene Straßen mit Tempo 50 (maximal 2.000 Kfz/Tag, geringer Schwerverkehrsanteil) zulässig. Entsprechende Verkehrssicherungsmaßnahmen (mindestens Warnzeichen für Radfahrer und Kfz-Verkehr) sind hierbei notwendig.
Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen.
Es sind keine Gefahrenstellen/Gefahrenbereiche vorhanden (z. B. steile, kurvige Abfahrten; schlecht einsehbare oder spät erkennbare Einmündungen auf Straßen, Poller/Umlaufschranken) bzw. die Gefahrenstellen/-bereiche sind eindeutig und kontrastreich gestaltet/markiert.
Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert.
Ergänzende Hinweise Parkplatz:Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Radwegs (in maximal 500 m Entfernung vom Radweg) ein Parkplatz vorhanden.
Der Radweg ist vom Parkplatz aus stufenlos (Schwelle von maximal 3 cm möglich) erreichbar.

Qualitätskriterien Radweg online: https://www.reisen-fuer-alle.de/_323.html#G1_Rad

Wanderweg:
Der Wanderweg ist durchgängig 180 cm breit. Bei einem schmaleren Wegabschnitt (Minimum 90 cm Breite) sind in ausreichenden Abständen (Sichtweite) Begegnungsflächen mit 180 cm Breite und 180 cm Tiefe vorhanden.
Der Wanderweg weist keine Treppen auf. Ist eine Stufe vorhanden, darf diese maximal 18 cm hoch sein (treppenförmige, hintereinanderliegende Stufen/Schwellen sind ausgeschlossen).
Die maximale Längsneigung beträgt 18% auf einer Länge von maximal 20 m.
Der Wanderweg ist leicht begeh- und befahrbar (z. B. gepflegte wassergebundene Decke, Asphalt, ebenes Natursteinpflaster mit gleichartiger Oberflächenqualität, Betonsteinpflaster).
Quer zur Laufrichtung verlaufende Bodenvertiefungen (z. B. Entwässerungsrinne) sind maximal 10 cm breit.
Bei Holzbohlenwegen/Bohlenstegen ist der Abstand zwischen den einzelnen Elementen maximal 3 cm groß.
Bei Umlaufschranken ist die Bewegungsfläche dazwischen mindestens 120 cm x 120 cm groß.
Bei Pollern ist der Abstand zwischen den Pollern mindestens 70 cm groß.
Die lichte Breite neben Hindernissen/Rahmensperren/Schranken beträgt mindestens 70 cm.
Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
Es sind in Abständen von 500 m Sitzgelegenheiten vorhanden (einschließlich zum Sitzen geeignete Baumstümpfe, Steine, Mauern, etc.).
Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert.
Ergänzende Hinweise Parkplatz:Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
Der Weg vom Parkplatz zum Wanderweg weist keine Treppen auf. Ist eine Stufe vorhanden, darf diese maximal 18 cm hoch sein.