Was ist aktuell im Tourismus erlaubt?

Verordnungen, Gesetze, Beschlüsse

Der Deutsche Tourismusverband sieht den Neustart des Deutschlandtourismus als einen zielgerichteten und gleichzeitig flexiblen Prozess. Da dieser von gesetzlichen und politischen Regelungen bzw. Entscheidungen abhängt, fassen wir diese im Folgenden für Sie zusammen. 

Aktuelle Beschlüsse und Amtliche Verordnungen und Reglungen der Landesregierung zum gesellschaftlichen Leben und dem touristischen Bereich finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung:

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen/

19.01.2021 neuer Beschluss der MinisterpräsidentenInnen und Kanzleramt zu den Corona- Maßnahmen. Als PDF Dokument zum Download.

15.12.2020 9. Eindämmungsverordnung Sachen-Anhalt

Reisen aus touristischen Grund ist bis 14. Februar ausgeschlossen. Es gilt der verlängerte Lockdown.

Geschäftliche Reisen sind erlaubt.

Gastronomie nur Außerhausgeschäft/ Lieferdienste.

Änderungen sind jeder Zeit möglich.

Seit 20.07.2020 findet man Informationen zur aktuellen Reisesituation auch im Tourismus Wegweiser vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes.

Diese Seite wird ständig aktualisiert. Wenn Sie relevante Hinweise und Informationen für einzelne Branchen des Tourismus oder aus Ihrer Region haben (kommunale Erlasse, Reglungen etc.), können Sie diese zur Veröffentlichung gern an uns senden.

Kontakt: tourismusnetzwerk@ltvlsa.de

Informationen für die einzelnen Bereiche der Tourismusbranche zu deren Öffnung (Hygienepläne, Handreichungsvorschläge) u. a.  finden Sie in folgendem Artikel.