Empfehlungen und Handreichungen für alle Branchen

Handlungsempfehlungen, Risikobewertungen, Hygienemaßnahmen

Mit seinen Verbindungen zu Verbänden, Kooperationspartnern und Institutionen in ganz Deutschland will der LTV Sachsen-Anhalt dazu beitragen, dass ein geregelter Neustart des Tourismus in Sachsen-Anhalt möglich ist. in dem Neustartpapier Sachsen-Anhalt Tourismus des LTV sind mögliche Startszenarien und Maßnahmen in den einzelnen Branchen zusammengestellt.

Handlungsleitfaden zur Krisenkommunikation für den Tourismus in Sachsen-Anhalt, IMG Stand 24.04.2020

Wir haben als Hilfestellung zum Wiedereinstieg von verschiedenen touristischen Branchen Leitlinien, Risikobewertungen und Handlungshinweise im folgenden aufgelistet und zu ausführlicheren Artikeln verlinkt die zu den Themen gehörenden Dokumente sind als PDF hier und in den Artikeln zum Download bereitgestellt.

Arbeitsschutzregel unter Corona Sie trat am 10. August 2020 in Kraft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht. siehe Downloadbereich

Zukunftsplanungen

DMOs

Bereich Museen, Galerien und Kultureinrichtungen

Touristinformationen

Gastgewerbe und Hotellerie- HOGA

Bereich Camping

Bereich Ferienhaus/ Ferienwohnungen

Bereich Landurlaub

Bereich Kanu- bzw. Wassersport Wiederaufnahme von kanusportlichen Angeboten

  • Strategie- und Maßnahmenpapier zur Durchführung von Kanuvermietungen während der Corona-Pandemie des Bundesverbandes Kanu e.V. (BVKanu), Stand 22.04.2020

Bereich Wandern und Spazieren

Fahrradtourismus

Veranstaltungswirtschaft

Gästeführungen

  • Handreichung zum Umgang mit Gästeführungen, welche Möglichkeiten gibt es, Leitfaden BVGD
  • Gästeführungen können unter Beachtung von Hygieneregeln und führen von Teilnehmerliste unter der Regel bis 100 Personen
  • Eine Information für die Gäste mit den allgemeinen Regeln steht in Grau und Schwarz Weiss zum Download bereit.

Mit der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und darauf aufbauend des Hygiene- und Schutzkonzeptes hat sich noch eine wichtige Änderung ergeben. In § 6 Abs. 1 Nr. 1 ist nicht mehr geregelt, dass MitarbeiterInnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als Anlage ist das das entsprechend aktualisierte und angepasste Hygiene- und Schutzkonzept, das jetzt noch 5 Regeln beinhaltet beigefügt.

Einen Überblick zu den aktuellen Verordnungen in den Bundesländern und den Maßnahmen sowie Vorlagen zur Umsetzung finden sie auf den Seiten des Bundesverbandes DEHOGA.

Allgemeine rechtliche Fragen für die Branche wie zum Beispiel Übernachtungen, Gutscheine etc. hat der DTV ein Living Dokument zusammen gestellt, welches ständig aktualisiert wird.

Dokument als living paper

Neustart im Deutschlandtourismus “Living Document”