Grünes Band Sachsen-Anhalt - Nationales Naturmonument

verwendet ein einheitliches Logo

Im Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass das Nationale Naturmonument „Grünes Band Sachsen Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht werden soll. Am 21. April 2020 wurde von der Landesregierung die entsprechende Verordnung beschlossen, die das Logo beschreibt und die Einzelheiten zur Verwendung regelt.

Jedermann kann das Logo "Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" unter Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien für Zwecke des Grüne-Band-Gesetzes Sachsen-Anhalt verwenden.

Mehr Informationen, Download des Corporate Designs und die Kontaktdaten für die Anzeige der Nutzung des Logos finden sich unter: www.gruenesbandlsa.de.

Die Verwendung des Logos ist beim zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie anzuzeigen. Die Anzeige ist zu richten an:

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg