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KI-Verordnung verstehen – den Tourismus zukunftssicher gestalten

02.09.2025 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Kompakt & praxisnah: Was die KI-Verordnung für den Tourismus bedeutet – das erfahren Sie in unserem Webinar mit konkreten Beispielen!

Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant – und findet längst auch im Tourismus ihren Platz: Ob Chatbots zur Gästeberatung, automatische Bilderkennung bei der Content Pflege oder intelligente Empfehlungssysteme für Reisende – viele Anwendungen erleichtern den Arbeitsalltag und verbessern das Kundenerlebnis. Doch mit den neuen Möglichkeiten wachsen auch die Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Verantwortung.

Dafür wurde die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz, der sogenannte AI-Act entwickelt, die bereits am 1. August 2024 in Kraft trat. Er ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für den Umgang mit KI – und betrifft auch touristische Betriebe in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Viele fragen sich: Welche Regelungen gelten für mich? Was darf ich rechtskonform wie einsetzen – und wie schule ich meine Mitarbeitenden?

In Kooperation mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz geben wir Ihnen in diesem Webinar einen kompakten Überblick über die wichtigsten Inhalte der KI-Verordnung, ordnen ein, was sie für touristische Unternehmen konkret bedeutet, und zeigen anhand praxisnaher Beispiele, worauf Sie achten sollten.

Ziel ist es, Ihnen Sicherheit im Umgang mit dem Thema zu geben – und Mut, die Chancen neuer Technologien verantwortungsvoll zu nutzen.

AGENDA

Überblick: Die EU-KI-Verordnung

Was ist der AI-Act?

Seit wann gilt er?

Relevanz für touristische Unternehmen

Konkrete Anwendungsbeispiele im Tourismus (z. B. Chatbots, Empfehlungssysteme, Bilderkennung)

Einordnung nach Risikoklassen (minimal, begrenzt, hoch)

Was ist erlaubt, was ist kritisch?

Pflichten & Handlungsempfehlungen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten

Dokumentation & Risikobewertung

Unterstützungsangebote, Förderungen, Lernplattformen

Online-Veranstaltung
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