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Scheinselbstständigkeit vermeiden - rechtssicher mit Gästeführer/-innen zusammenarbeiten

19.09.2025 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Die wachsende Aufmerksamkeit des Sozialversicherungsrechts macht das Thema Scheinselbständigkeit zu einem zentralen Thema für touristische Dienstleister – insbesondere Tourismuseinrichtungen in der Zusammenarbeit mit Gästeführerinnen und Gästeführern.

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn formell ein freier Auftrag besteht, die tatsächliche Zusammenarbeit jedoch durch Weisung dem eines Arbeitsverhältnisses entspricht. Solche Konstellationen prüfen Sozialversicherungsbehörden unabhängig von der Vertragsbezeichnung oder Honorarhöhe sorgfältig. Wenn tatsächlich ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis besteht, kann die Deutsche Rentenversicherung den Beschäftigtenstatus feststellen – bindend und für alle Sozialversicherungsträger. In diesem Fall müssen rückwirkend bis zu vier Kalenderjahre sämtliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden – einschließlich Arbeitnehmeranteil, Säumniszuschlägen und Zinsen.

Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung mit dem BVGD - Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V..

Die Online-Infoveranstaltung richtet sich an Destinationsmanagementorganisationen, Kommunen, Touristinformationen und alle, die Gästeführungen anbieten und vermitteln. Während der Veranstaltung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Fragen über den Chat zu stellen.

Inhalte:
» Vorstellung neuer, modularer Vertragsvorlagen für Vermittlungen und Beauftragungen von Gästeführerinnen und Gästeführern
» Praktische Hinweise zur Vermeidung von Sozialversicherungsproblemen
» Einordnung und Empfehlungen zur Vertragsgestaltung, passend zu Ihren praktischen Handlungsbedürfnissen

Online-Veranstaltung
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