Beherbergungsverbot für touristische Reisen, die aktualisierte 8. Verordnung
Beschluss gilt bundesweit ab 2. November 2020
Gestern haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder die neuen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu gehört auch ein bundesweites Beherbergungsverbot für touristische Reisen. Wörtlich heißt es im Beschluss: „Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“ Auch Freizeitparks müssen schließen. Die neuen Regeln treten am 2. November in Kraft und gelten bis Ende November.
Weitere Reglungen und Einschränkungen können Sie im Beschluss vom 28.10.2020 aus der Videokonferenz den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin nachlesen.
Informationen zu den Coronareglungen und Fördermöglichkeiten zur Kurzarbeit finden sie im Coronakompass im Tourismusnetzwerk.
Eine Übersicht zu den einzelnen Landesverordnungen finden Sie auf den Seiten des DTV.