Neuer Bund-Länder-Beschluss zur Ukraine-Krise

Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 17. März 2022

Am Donnerstag, den 17. März 2022 findet die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt. Innerhalb der Top 2 der Agenda verabschieden Bund und Länder einen Beschluss mit 25 Hauptpunkten zur weiteren Vorgehensweise in der Ukraine-Krise. Dabei werden folgende Inhalte thematisiert:

  • Verurteilung des Angriffskriegs des russischen Präsidenten Putin gegen die Ukraine.
  • Aufforderung des Präsidenten Putin und der Russischen Föderation, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und die russische Armee aus der Ukraine zurückzuziehen.
  • Vermeidung von Desinformationen über das Geschehen, indem die russischsprachigen Menschen in Deutschland gebeten werden, sich umfassend in den verschiedenen nationalen und internationalen Medien zu informieren.
  • Umgang mit aus Russland stammenden oder Russisch sprechenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, dass es keinerlei Rechtfertigung dafür gibt, zu beschuldigen, zu beleidigen oder gar körperlich anzugreifen. Jede Straftat wird konsequent verfolgt.
  • Einigkeit über die wirksame Umsetzung von beschlossenen Sanktionsmaßnahmen. Die zuständigen Behörden arbeiten Hand in Hand, um die Umsetzung sicherzustellen.
  • Gewährung einer möglichst unbürokratischen Zuflucht und Unterstützung der betroffenen Menschen. 
  • Unterstützung bei der Registrierung derjenigen, die in Deutschland bleiben.
  • Bitte an die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern, die bundesweite Koordinierung und Verteilung weiter zu verbessern.
  • Zur Vermeidung von Überlastungen in einzelnen Ländern wird eine Verteilung nach Königsteiner Schlüssel erfolgen.
  • Öffnung bestehender Integrationsmaßnahmen, um den Geflüchteten die notwendige Hilfe zu bieten und sie von Anfang an und auf allen Ebenen gut zu integrieren. Ein zentrales Erfolgskriterium bei der Arbeitsmarktintegration ist der zeitnahe Zugang der Geflüchteten zu kostenfreien Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
  • Zur Gewährung des Schutzes in der Europäischen Union infolge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine erhalten die fliehenden Menschen unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Der Bund passt die vielfältigen Programme und Angebote an, die sich mit Spracherwerb, Aufnahme von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Beratung von Geflüchteten und ihren Familien beschäftigen.
  • Für die Schutzsuchenden besteht Anspruch auf Gesundheitsleistungen, darunter die erforderliche ärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln.
  • Zur Behandlung von Erkrankten und Verletzten aus der Ukraine koordiniert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit dem gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern entsprechende Hilfe.
  • Der Bund bekennt sich zu seiner Mitverantwortung bei der Finanzierung, weshalb spätestens bis zum 7. April 2022 systematische Lösungsansätze für finanzielle Unterstützung vorliegen sollen.
  • Unterstützung von denjenigen Unternehmen, die durch eine starke wirtschaftliche Verflechtung mit dem russischen und ukrainischen Markt vor substanziellen Problemen stehen.
  • Strategische Stärkung und Fortentwicklung des Bevölkerungsschutzes.
  • Angesichts der bestehenden IT-Bedrohungslage werden Bund und Länder alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um auch im Cyberraum einen bestmöglichen Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten. Sie begrüßen den zwischen Bund und Ländern begonnenen Austausch zu hybriden Bedrohungen in einer Bund-Länder-AG.
  • Übereinstimmung über einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien, damit Deutschland seine Abhängigkeit von anderen Ländern mindert, ein aktives Zeichen gegen die völkerrechtswidrige Aggression Russlands setzt und die eigene Energieversorgungssicherheit stärkt.
  • Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, indem Maßnahmen ergriffen werden, um die Steigerung der Energiepreise zu bremsen.

Bund und Länder kommen wöchentlich hochrangig in der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Ukraine unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zusammen, um sich über die aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine resultierenden Herausforderungen für die Ankommenden in Deutschland auszutauschen. Zusätzlich zu dieser Abstimmung werden sich Bund und Länder bei Bedarf auf der Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden sobald erforderlich, spätestens jedoch am 7. April, erneut über die Lage beraten.