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In Sachsen-Anhalt gilt: Kontaktbeschränkungen gelten unverändert bis 3. Mai, dann erfolgt eine neue Risko Bewertung, Spaziergänge zu zweit oder mit Familie erlaubt, Ausflüge sind untersagt.
Diese Verordnung tritt am 3. April 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24. März 2020 (GVB1.LSAS.54) außer Kraft.
Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu 2 Jahren geahndet werden. Der Katalog führt 12 Punkte auf und nennt Regelsätze, die von ...
Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder ...